Beamtengesetze
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Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht).
Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.
Zur Übersicht des Bundesbeamtengesetzes (BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 4
BBG § 4
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
2. solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.