Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) mit den Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften: § ..2 Arten der Versorgung

Zurück zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Beamtenversorungsgesetz: § 2 Arten der Versorgung 

Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,
12. Einmalzahlung nach Abschnitt 11.


Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften:
Zu § 2 Arten der Versorgung
2.0.1.1 In § 2 sind alle Versorgungsbezüge abschließend aufgezählt.

 

ALT

Arten der Versorgung

(1) Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2,
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Abs. 2 Satz 5.

(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5.

 


{referenz:ratgeberwerbung_bv_k}

 

 

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtengesetze.de © 2023