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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
vom 13.02.2009 (BGBl. I S. 326), zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92) geändert.
Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5.02.2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 15 Implantologische Leistungen
§ 15a Kieferorthopädische Leistungen
§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen
§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 21 Psychosomatische Grundversorgung
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte
§ 24 Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer
Institutsambulanzen
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 25a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
§ 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern
§ 26b Übergangspflege im Krankenhaus
§ 27 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 27a Außerklinische Intensivpflege
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30a Neuropsychologische Therapie
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen
§ 38f Ambulant betreute Wohngruppen
§ 38h Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 39a Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 39b Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 40a Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43a Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe
§ 45a Organspende und andere Spenden
§ 45b Klinisches Krebsregister
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 (weggefallen)
§ 57 (weggefallen)
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlagen zur BBhV
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4 Satz 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 5 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (weggefallen)
Anlage 5 (weggefallen)
Anlage 6 (weggefallen)
Anlage 7 (weggefallen)
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 14a (weggefallen)
Anlage 15 (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 16 (zu § § 51a Absatz 2)
Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung
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