Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): § 108 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung (Bund/Länder) sowie 
Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Bücher sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (das wichtige und richtige ABO für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschenbücher bzw. eBooks herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte. Die Themen unserer eBooks: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Rund ums Geld, Tarifrecht (TVöD, TV-L) und Berufseinstieg in den öff. Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Alle eBooks kann man herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

 

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): § 108 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes

 

Kapitel 8
Gerichtliche Entscheidungen 

§ 108 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes

(1) Die Verwaltungsgerichte, im dritten Rechtszug das Bundesverwaltungsgericht, entscheiden in den Fällen der §§ 26, 30, 55 Absatz 1 und des § 56 sowie über

1. Wahlberechtigung und Wählbarkeit,

2. Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen,

3. Zuständigkeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen,

4. Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Einigungsstelle oder Aufhebung eines Beschlusses der Einigungsstelle durch die oberste Dienstbehörde sowie

5. Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen.

(2) Die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlussverfahren gelten entsprechend.


BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung (Bund/Länder) sowie 
Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Bücher sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (das wichtige und richtige ABO für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschenbücher bzw. eBooks herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte. Die Themen unserer eBooks: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Rund ums Geld, Tarifrecht (TVöD, TV-L) und Berufseinstieg in den öff. Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Alle eBooks kann man herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


 

Red 20250925

mehr zu: Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtengesetze.de © 2025