Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird - im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): § 43 Protokoll

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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): § 43 Protokoll

 

§ 43 Protokoll

(1) Über jede Verhandlung des Personalrats ist ein Protokoll zu führen, das mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Das Protokoll ist von der oder dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

(2) Haben die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle oder Beauftragte von Gewerkschaften an der Sitzung teilgenommen, so ist ihnen der entsprechende Auszug aus dem Protokoll zuzuleiten. Einwendungen gegen das Protokoll sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu erheben und dem Protokoll beizufügen.


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Red 20250925

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